Town & Country Stiftungspreis - FAQs

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen – und die passenden Antworten. 

Teilnahmeberechtigt sind Vereinigungen und Organisationen

* die zum Zeitpunkt der Einsendung der Bewerbungsunterlagen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind,

* die ihre Geschäftsräume im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und

* deren Tätigkeit im Bereich der „Kinder- und Jugendhilfe“ angesiedelt ist und deren Projekt die Förderung und Unterstützung benachteiligter Kinder zum Ziel hat.

Es dürfen sich nur Vereinigungen und Organisationen bewerben, die keine drei aufeinanderfolgenden Förderungen in den letzten Jahren von der Town & Country Stiftung erhalten haben.

Eine Bewerbung ist während der Bewerbungsphase ausschließlich online über das Online-Bewerbungsformular auf der Website der Town & Country Stiftung möglich.

Die Bewerbungsfrist für den 12. Stiftungspreis beginnt voraussichtlich Anfang Oktober 2024. Wegen der hohen Bewerbungsflut der letzten Jahre empfehlen wir, frühzeitig eine Bewerbung abzusenden.

Mit dem Stiftungspreis werden gemeinnützige Einrichtungen in ganz Deutschland gefördert, die sich für körperlich, geistig, finanziell und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen. 

Die Teilnahmeberechtigung gilt für jeweils eine Bewerbung pro Organisation pro Bundesland. Sofern mehrere Bewerbungen derselben (bspw. unter einem Dachverband tätigen) Organisation/Vereinigung eingereicht werden, wird die zeitlich zuerst eingegangene Bewerbung gewertet.

Eine mehrmalige Teilnahme ist möglich, jedoch nicht innerhalb des selben Jahres.

Vereine oder Organisationen, die bereits in allen der drei letzten aufeinanderfolgenden Jahre von der Stiftung eine Zuwendung erhalten haben, werden im Rahmen des aktuellen Stiftungspreises nicht berücksichtigt und müssen pausieren.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Aufwendungen, die Teilnehmenden im Rahmen des Town & Country Stiftungspreises (Reisekosten, eventuell anfallende Kosten zur Preisübergabe sowie zum Festempfang) entstehen, werden durch die Stiftung nicht übernommen.

Die Bewerbungsmaske muss vollständig ausgefüllt werden, damit sie berücksichtigt werden kann.

Als Anlage muss der letzte gültige Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer beigefügt werden. (Sog. Gemeinnützigkeitsbescheinigung, nicht älter als 5 Jahre; bei vorläufigen Bescheinigungen nicht älter als drei Jahre; bei KdöR die Bestätigung der Befreiung von der Körperschaftsteuer über eine Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44 Abs. 4 und 7 EstG.)

Darüber hinaus können weitere Unterlagen zur Veranschaulichung des Projektes (z. B. Finanzierungsnachweise, Fotos etc.) eingereicht werden.

Die Bewerber:innen können sich an eine:n Botschafter:in der Town & Country Stiftung in ihrer Region wenden, um von diesem beim Bewerbungsverfahren Unterstützung zu erfahren.

Es gibt zwei Preiskategorien.

Preiskategorie 1: Aus allen eingehenden Bewerbungen werden 300 Bewerbungen, die die Bewerbungskriterien erfüllen, ausgewählt und erhalten eine Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro.

Preiskategorie 2: Aus dem Pool dieser Preisträger werden in der zweiten Preiskategorie 16 Landespreisträger – mit einem besonders förderwürdigen Projekt pro Bundesland – noch einmal mit jeweils 5.000 Euro prämiert. Die Stiftung behält sich vor, im Rahmen der 2. Preiskategorie einen Sonderpreis zu vergeben.

Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung einer Bewerbung und/oder auf die Ausreichung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Die Auswahlentscheidungen trifft die Stiftung (Kategorie 1) sowie eine unabhängige Jury (Kategorie 2) nach eigenem Ermessen.

Alle Preisträger:innen, die eine Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro erhalten, werden nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes auf der Website der Stiftung öffentlich bekanntgegeben und werden ggf. von ihren Botschafter:innen der Stiftung persönlich informiert.

Alle Teilnehmer:innen, die eine Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro erhalten, werden von der Stiftung schriftlich informiert und zur öffentlichen Bekanntgabe und feierlichen Verleihung im Rahmen der Town & Country Stiftungsgala eingeladen.  

Jedes ausgewählte Projekt der Preiskategorie 1 wird durch einen/eine Botschafter:in bzw. Lizenzpartner:in aus seiner Region unterstützt, der/die die Zuwendung, in Abstimmung mit der Stiftung und den Teilnehmer:innen, im Rahmen einer symbolischen Spendenübergabe überreicht.

Die Übergabe der Landespreisträger (Preiskategorie 2) erfolgt im Rahmen einer feierlichen Stiftungsgala.  

Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt ausschließlich auf das Geschäfts- bzw. Spendenkonto der Preisträger:innen. Diese Zuwendungen sind zweckgebunden für die Projektarbeit des eingereichten Projektes unmittelbar und ausschließlich einzusetzen und nicht übertragbar.

Der Zeitraum der Verwendung dieser Mittel obliegt jeweils den Preisträger:innen; sie sind verantwortlich für die Einhaltung des Grundsatzes der zeitnahen Mittelverwendung.

Die Preisträger:innen haben gegenüber der Stiftung die Pflicht, eine Zuwendungsbestätigung nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes in Höhe der jeweils gezahlten Zuwendung auszustellen und der Town & Country Stiftung, Anger 55/56, 99084 Erfurt im Original auszuhändigen.

Die Stiftung ist berechtigt, jederzeit Nachweise über die Verwendung der Zuwendungen sowohl der 1. als auch der 2. Preiskategorie abzufordern.

Teilnehmer:innen von nicht geförderten Projekten werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Teilnehmer:innen können sich bei der Stiftung und/oder bei ihren jeweiligen Botschafter:innen bzw. Town & Country Partner:innen informieren, ob ihr Projekt mit einer Zuwendung unterstützt wird.

Sie haben weitere Fragen, die hier nicht genannt sind? Dann kontaktieren Sie uns – wir stehen gern zur Verfügung.