Town & Country Stiftungspreis - FAQs

Hier findet Ihr häufig gestellte Fragen und Antworten zum Town & Country Stiftungspreis und Sonderpreis.

Die Town & Country Stiftung fördert regelmäßig die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und wählt bundesweit aus hunderten von Vereinen und Initiativen 300 Projekte aus, die zumeist ehrenamtlich arbeiten und würdigt deren Projekte mit einer Förderung von je 1.000 €. Besonders förderwürdige Projekte werden im Rahmen unserer Town & Country Stiftungsgala mit weiteren 5.000 € unterstützt.

Teilnahmeberechtigt sind Vereinigungen und Organisationen,

> die zum Zeitpunkt der Einsendung der Bewerbungsunterlagen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind,

> die ihre Geschäftsräume im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und

> deren Projekte die Förderung und Unterstützung benachteiligter Kinder zum Ziel haben.

Die Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular auf der Website der Town & Country Stiftung, während der ausgeschriebenen Bewerbungsphase möglich.

Die Bewerbungsphase für den 12. Town & Country Stiftungspreis beginnt am 01. September und endet am 31. Oktober 2025.

Die Town & Country Stiftung fördert bundesweit 300 Projekte mit jeweils 1.000 €. Im Rahmen des Stiftungspreises werden darüber hinaus zwölf besondere Projekte ausgewählt und zusätzlich mit einem Regionalpreis mit je 5.000 € gewürdigt.

Erstmals vergibt die Town & Country Stiftung einen Sonderpreis. Das Schwerpunktthema für 2025 ist Jung trifft Alt – Begegnung die verbindet. Es werden Projekte gefördert, die nachhaltige Begegnungen zwischen jungen und älteren Menschen ermöglichen. Der erste Preis ist mit 10.000 € dotiert, der zweite Preis mit 5.000 €, und zwar für herausragende Projekte mit dem oben genannten Schwerpunktthema. 

Mit dem Town & Country Stiftungspreis und dem Town & Country Stiftungs-Sonderpreis werden deutschlandweit Projekte gemeinnütziger Einrichtungen gefördert, die sich für körperlich, geistig, finanziell und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen. 

Bewerbungen werden entweder für den Stiftungspreis oder für den Sonderpreis eingereicht. Fallen Eure Projekte unter das Motto Jung trifft Alt – Begegnung, die verbindet, so ist eine Bewerbung nur für den Sonderpreis möglich. 

Die Teilnahmeberechtigung gilt für jeweils eine Bewerbung pro Organisation pro Region. Sofern mehrere Bewerbungen derselben Organisation/Vereinigung bspw. unter einem Dachverband eingereicht werden, wird allein die zeitlich zuerst eingegangene Bewerbung berücksichtigt.

Eine mehrmalige Teilnahme ist möglich, jedoch nicht innerhalb desselben Jahres.

Vereine oder Organisationen, die bereits in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren von der Town & Country Stiftung eine Zuwendung erhalten haben, können im Rahmen des aktuellen Stiftungspreises nicht berücksichtigt werden.

Es dürfen sich nur Vereinigungen und Organisationen bewerben, die von der Town & Country Stiftung in den vergangenen Jahren keine drei aufeinanderfolgenden Förderungen erhalten haben.

Die Teilnahme an der Ausschreibung ist kostenlos.

Aufwendungen, wie Reisekosten, eventuell anfallende Kosten zur Preisübergabe sowie zum Festempfang, die den Teilnehmenden im Rahmen des Town & Country Stiftungspreises entstehen, werden von der Stiftung nicht übernommen. 

Neben der Projektbeschreibung, Zielsetzung des Projekts, Benachteiligungsbegründung und der Projektumsetzung/-realisierung, muss als Anlage der letzte gültige Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer beigefügt werden (die sog. Gemeinnützigkeitsbescheinigung darf nicht älter als fünf Jahre sein; vorläufige Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Jahre sein; bei KdöR bitte die Bestätigung der Befreiung von der Körperschaftssteuer über eine Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44 Abs. 4 und 7 EStG. hinterlegen). 

Darüber hinaus können weitere Unterlagen zur Veranschaulichung des Projektes z. B. Finanzierungsnachweise, Fotos etc. eingereicht werden.

Die Bewerbenden können sich für Unterstützung im Bewerbungsverfahren an eine:n Botschafter:in der Town & Country Stiftung in ihrer Region wenden. 

Das Online-Bewerbungsformular muss vollständig ausgefüllt sein, damit die Bewerbung von der Town & Country Stiftung berücksichtigt werden kann. 

Lokalförderung: Aus allen eingehenden Bewerbungen werden 300 Projekte, die die Bewerbungskriterien erfüllen, ausgewählt. Diese Projekte erhalten eine Zuwendung in Höhe von jeweils 1.000 €.

Regionalpreisträger: Aus dem Pool der 300 Preisträger der Lokalförderung werden 12 Regionalpreisträger mit einem besonders förderwürdigen Projekt pro Region mit jeweils 5.000 € prämiert. Deutschland wurde zur Auswahl der Regionalpreisträger in drei Regionen unterteilt: Region Nord, Zentralregion und Region Süd. Aus diesen Regionen werden jeweils vier Regionalpreisträger ausgewählt.

Sonderpreis für das Jahresthema „Jung trifft Alt – Begegnung, die verbindet“: Es werden zwei Projekte prämiert, mit 10.000 € für den ersten Platz und 5.000 € für den zweiten Platz.

Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung einer Bewerbung und/oder auf die Ausreichung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Der Town & Country Stiftungspreis wurde 2025 um den Sonderpreis erweitert. Die Town & Country Stiftung unterstützt nicht nur finanziell, sondern will auch gesellschaftliche Impulse setzen.

Es gibt jährliche Schwerpunktthemen für die Ausschreibung des Sonderpreises. In diesem Jahr lautet das Motto: „Jung trifft Alt – Begegnung, die verbindet“.

Projekte, die die Begegnung zwischen Jung und Alt fördern, dürfen sich nicht auf eine reguläre Förderung im Rahmen des Stiftungspreises bewerben, sondern können sich ausschließlich auf den Sonderpreis bewerben.

Gemäß dem Motto „Jung trifft Alt – Begegnung, die verbindet“, werden sportliche, kreative, digital-/ bildende oder kulturelle Projekte unterstützt, deren Ziel das Zusammensein und -kommen von Jung und Alt ist. Insbesondere nachhaltige Verbindungen stehen im Fokus dieser Sonderpreis-Förderung.

Beispielprojekt: Gruppen von Schüler:innen restaurieren zusammen mit Senior:innen hölzerne Skulpturen und reparieren Spielzeug wie Puppen oder entwerfen und kreieren mit den Senior:innen zusammen aus Altkleidern neue Kleidung für eine Modenschau. Jungen Leuten wird das Kunsthandwerk nähergebracht und die älteren Menschen können ihr Wissen weitergeben und mit der jüngeren Generation in den Austausch gehen.

Der Sonderpreis ist ein Publikumspreis. Die ersten beiden Plätze für den Sonderpreis werden ebenfalls von einer unabhängigen Jury nominiert. Am Galaabend entscheiden die Galagäste in einem Live-Voting nach Vorstellung der Projekte durch die Projektbeauftragten über die Platzierung der Nominierten.

Die Auswahlentscheidungen für Projekte in der Lokalförderung trifft die Town & Country Stiftung. 

Die Auswahlentscheidung für die Regionalpreisträger zur Würdigung besonderer Projekte trifft eine unabhängige Jury nach eigenem Ermessen.

Preisträger:innen, die eine Zuwendung in Höhe von 1.000 € von der Town & Country Stiftung erhalten, werden nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes und eingehender Prüfung – dies nimmt einige Zeit in Anspruch – auf der Website der Stiftung öffentlich bekanntgegeben.

Alle Bewerber:innen, die eine Zuwendung in Höhe von 5.000 € erhalten, werden von der Town & Country Stiftung schriftlich informiert. Zur öffentlichen Bekanntgabe und feierlichen Verleihung des Regionalpreises werden sie zur Town & Country Stiftungsgala eingeladen.  

Jedes ausgewählte Projekt wird durch einen/eine Botschafter:in bzw. Lizenzpartner:in aus seiner Region unterstützt, der/die Zuwendung, in Abstimmung mit der Stiftung und den Teilnehmenden, im Rahmen einer symbolischen Spendenübergabe überreicht.

Die Übergabe der Regionalpreisträger und Sonderpreisträger erfolgt im Rahmen der feierlichen Town & Country Stiftungsgala.  

Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt ausschließlich auf das Geschäfts- bzw. Spendenkonto der Preisträger:innen.

Diese Zuwendungen sind zweckgebunden für die Projektarbeit des eingereichten Projektes und sind unmittelbar und ausschließlich einzusetzen und nicht übertragbar.

Der Zeitraum der Verwendung dieser Mittel obliegt jeweils den Preisträger:innen; sie sind verantwortlich für die Einhaltung des Grundsatzes der zeitnahen Mittelverwendung.

Die Preisträger:innen haben gegenüber der Stiftung die Pflicht, eine Zuwendungsbestätigung nach § 10 b des Einkommenssteuergesetzes in Höhe der jeweils gezahlten Zuwendung auszustellen und der Town & Country Stiftung, Anger 55/56, 99084 Erfurt im Original auszuhändigen.

Die Stiftung ist berechtigt, jederzeit Nachweise über die Verwendung der Zuwendungen anzufordern.

Teilnehmer:innen, deren Projekte keine Förderung durch die Town & Country Stiftung erhalten, werden nicht benachrichtigt.