Formular Einzelfallhilfe

Sie bauen gerade ein Eigenheim oder sind bereits Eigentümer eines Wohnhauses und geraten in eine unverschuldete Notlage, z.B. durch schwere Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, Unfall, Arbeitslosigkeit, grobe Baumängel oder auch Insolvenz der Baufirmen?

Dann können Sie bei der Town & Country Stiftung einen formlosen Antrag auf Förderung stellen, gern auch per E-Mail (info@tc-stiftung.de), in dem Sie zunächst Ihre unverschuldete Notlage schildern.

 

Anschließend nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Liegt eine unverschuldete Notlage im Sinne der Satzung und Richtlinie unserer Stiftung vor, prüfen wir die wirtschaftliche Bedürftigkeit nach § 53 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) anhand Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Wir möchten darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf Zuwendung und auf Förderung durch die Town & Country Stiftung besteht.

Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Antrags entstehen, werden von der Stiftung nicht ersetzt.