Familie S.
Frau S. kündigte ihre Arbeitsstelle, um ihrem schwerkranken Mann beizustehen und ihn zu pflegen. Nach dem Tod ihres Ehemannes gelang es Frau S. auch vor dem Hintergrund ihrer psychischen Probleme nicht, wieder in das Erwerbsleben zurückzufinden. Die Raten für das Eigenheim konnten nicht mehr bedient werden und das Eigenheim wurde verkauft. Trotzdem blieben Schulden, die die psychische Labilität von Frau S. extrem verstärkte. Die Stiftung hat mit der finanzierenden Bank eine Einigung herbeigeführt, wonach für Frau S. eine Entschuldung erreicht werden konnte. Die Town & Country Stiftung zahlte den ausgehandelten Vergleichsbetrag, wodurch ein Antrag auf Restschuldbefreiung für Frau S. gestellt werden konnte.